Brandschutzhelfer- Ausbildung
Unternehmen sind verpflichtet, Personen zu benennen, die im Ernstfall Entstehungsbrände bekämpfen oder eine Evakuierung einleiten. Gesetzliche Grundlage sind § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und die neue Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“). Danach ist die Brandschutzhelfer-Ausbildung in jedem Unternehmen vorgeschrieben.
Die notwendige Anzahl der Personen, die durch eine Ausbildung Brandschutzhelfer-Funktionen übernehmen können, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. In der Regel ist ein Anteil von fünf - zehn Prozent, gemessen an der Gesamtzahl der Beschäftigten, ausreichend. Bei einer erhöhten Brandgefährdung oder erschwerten Bedingungen kann eine erhöhte Anzahl erforderlich sein.
Durch die Benennung von Brandschutzhelfern werden Auflagen von Feuerwehren, Brandversicherer, Berufsgenossenschaften, Ordnungs- und Baubehörden erfüllt
- Sie werden im Umgang mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen praxisorientiert geschult und unterwiesen
- Sie erwerben die Kenntnis, welche Gefahren von Bränden und im Besonderen von Brandrauch ausgehen
Unsere Ausbildung entspricht der DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer Ausbildung und Befähigung“. In der Theorie lernen Sie die unter anderem die Grundlagen des Brandschutzes, die Brandklassen und die Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen kennen. Im praktischen Teil löschen Sie einen Brand an einer gasbefeuerten Brandsimulationsanlage mit einem Feuerlöscher.
- Sie erfüllen die Fortbildungsempfehlung der DGUV Information 205-023, indem Sie spätestens alle 3 bis 5 Jahre eine Wiederholung der Ausbildung absolvieren
Gerne bilden wir Sie oder ihre Mitarbeiter nach neusten Erkenntnissen und Verordnungen aus. Für ein Angebot nutzen sie bitte das Kontaktformular
Evakuierungshelfer- Ausbildung
Unternehmen sind verpflichtet, Personen zu benennen, die im Ernstfall Entstehungsbrände bekämpfen oder eine Evakuierung einleiten. Gesetzliche Grundlage sind § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und die neue Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“). Danach ist die Brandschutzhelfer-Ausbildung in jedem Unternehmen vorgeschrieben.
Eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten im Brandschutz und bei der Evakuierung sowie eine ausreichende Anzahl an Brandschutz- u. Evakuierungshelfern (m/w/d) gehören zu den Grundpflichten im präventiven Brandschutz jedes Unternehmens. In der Regel können Brände von Brandschutzhelfern (m/w/d) in der Entstehungsphase gelöscht werden. Wir bereiten Sie praxisorientiert auf Ihre Aufgaben vor. Diese allgemeine Unterweisung entbindet Sie als Unternehmer (m/w/d) nicht von einer betriebsspezifischen Einweisung in die örtlichen Gegebenheiten.
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Brandschutz- und Evakuierungshelfer Ausbildung
Beide Schulung können auch kombiniert werden
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Jährliche Unterweisung Brandschutz
Der Brandschutz im Betrieb ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Frage der Verantwortung gegenüber den Mitarbeitenden und dem Unternehmen selbst. Eine wirksame Brandschutzunterweisung ist dabei das A und O. Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 6 der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber seine Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit einschließlich des Brandschutzes ausreichend und angemessen zu unterweisen.
Die Brandschutzunterweisung spielt eine zentrale Rolle im betrieblichen Brandschutz und dient der Aufklärung und Information der Beschäftigten. Die Brandschutzschulung vermittelt Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen wesentliche Kenntnisse und Fähigkeiten, um Bränden und Explosionen wirksam vorzubeugen, sensibilisiert für mögliche Brandgefahren und lehrt das richtige Verhalten im Brandfall.
Die Inhalte der Brandschutzunterweisung versetzen die Beschäftigten in die Lage, im Brandfall richtig zu reagieren, sich in Sicherheit zu bringen oder gegebenenfalls Maßnahmen zur Brandbekämpfung durchzuführen.
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Jährliche Unterweisung Evakuierung
Berichte der Feuerwehren über Brandereignisse zeigen, dass häufig nicht nur das Feuer eine Gefahr für die Betroffenen darstellt. Gefährdungen treten vor allem durch unvorbereitete Evakuierung oder Räumung, panische Flucht und schweres Fehlverhalten auf. Grund hierfür ist die meist völlig unzureichende Vorbereitung der Verantwortlichen und Betroffenen auf den Ernstfall.
Die Arbeitsstättenverordnung die neue Arbeitsstättenregel ASR A2.3 verpflichtet daher den Arbeitgeber, die Mitarbeiter zur Evakuierung zu unterweisen. Ebenso muss in angemessenen Zeitabständen anhand des Flucht- und Rettungsplans geübt werden, wie sich Arbeitnehmer und Besucher im Gefahr- und Katastrophenfall in Sicherheit bringen oder gerettet werden können.
Um auf den Notfall bestmöglich vorbereitet zu sein, lernen Sie in diesem Seminar, was Sie beachten müssen, damit eine Evakuierung erfolgreich durchgeführt werden kann: Von den rechtlichen Grundlagen, über Flucht- und Rettungspläne, der Organisation der Ersten Hilfe bei solchen Übungen bis hin zu praktischen Erfahrungen aus bereits durchgeführten Evakuierungsübungen.
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Brandschutz für Führungskräfte
Als Führungskraft haben Sie auch die Verantwortung für den vorbeugenden Brandschutz im Unternehmen. In unserem Training lernen Sie, welche gesetzlichen und normativen Rahmenbedingungen dabei zu beachten sind und wie Sie den Weg durch den Vorschriftendschungel finden können. Sie erfahren außerdem, welche Personen im Unternehmen zu bestellen sind, die Sie bei Ihrer Tätigkeit auf diesem Gebiet unterstützen können.
Gerne bilden wir Sie oder ihre Führungskräfte nach neusten Erkenntnissen und Verordnungen aus. Für ein Angebot nutzen sie bitte das Kontaktformular
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