Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sorgen im Brandfall dafür, dass Flucht- und Rettungswege rauchfrei bleiben. Sie dürfen nur von Fachkräften geplant und errichtet werden und müssen jährlich durch eine Befähigte Person auf ihre Funktion überprüft und regelmäßig gewartet und instand gehalten werden. Voraussetzung für alle Tätigkeiten an RWA sind rechtliche und technische Grundkenntnisse gemäß Bauordnungen und DIN 18232.
Bei Fragen zu RWA-Anlagen oder anderen brandschutztechnischen Einrichtungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ihre Sicherheit ist unser oberstes Anliegen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um weitere Informationen zu erhalten oder einen Termin zu vereinbaren. KONTAKT
Brandschutztüren / Brandschutztore
Um im Brandfall bestmöglichen Schutz zu garantieren, müssen Feuer- und Rauchschutztüren und -Tore sowie Feststellanlagen regelmäßig durch befähigte Personen mit Sachkundenachweis geprüft und instand gehalten werden. Dies ist wichtig, um im Schadensfall nicht die Versicherungsansprüche zu verlieren.
Bei Fragen zu Brandschutztüren/ Brandschutztoren oder anderen brandschutztechnischen Einrichtungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ihre Sicherheit ist unser oberstes Anliegen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um weitere Informationen zu erhalten oder einen Termin zu vereinbaren. KONTAKT
Brandschutzklappen
Brandschutzklappen sollen im Brandfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch zwischen Brandabschnitten verhindern und stellen somit ein wichtiges Schutzziel dar: Damit sie im Notfall reibungslos funktionieren, müssen Brandschutzklappen nach DIN EN 15650 regelmäßig durch eine Befähigte Person überprüft und gewartet werden. Für die Einhaltung der Wartungsintervalle und der Instandhaltung ist der Betreiber verantwortlich.
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Brandschutzschott
Brandschutzschotts, u. a. auch Brandschotts oder Brandabschottungen genannt dienen dazu Elektro- und Rohrleitungen, Kabeltrassen, Lüftungs- und Klimakanäle sowie Träger abzuschotten. D. h. nach der Installation und der damit einhergehenden Öffnung von Decken und Wänden bzw. nach dem Bau soll die Feuerwiderstandsdauer des gesamten Brandabschnittes (wiederher-)gestellt werden, um sicherzustellen, dass Rauch, Feuer und Hitze im Brandfall aus einem Brandabschnitten nicht in weitere Abschnitte übertragen werden. Dazu muss der Brandschutzschott die gleiche Feuerwiderstandsdauer gewähren, wie die umgebenden Bauelemente.
Bei Fragen zu Brandschutzschott oder anderen brandschutztechnischen Einrichtungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ihre Sicherheit ist unser oberstes Anliegen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um weitere Informationen zu erhalten oder einen Termin zu vereinbaren. Gerne Unterstützen wir sie bei der Prüfung ihrer Brandabschottung oder bei der Installation eines Brandschutzschott. KONTAKT
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