Brandschutzkonzept
Ein Brandschutzkonzept ist ein Dokument, welches die Gesamtheit aller erforderlichen Brandschutzeigenschaften eines Gebäudes, einer baulichen Anlage oder eines Teils davon zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzepts beschreibt. Im Zuge der Entstehung entwickelt es Vorgaben zum Brandschutz und kann auch deren Umsetzung beschreiben. Aus einem Brandschutzkonzept können weitere notwendige Regelungen für ein Gebäude abgeleitet werden, wie etwa eine Brandschutzordnung oder eine Brandfallmatrix.
Bei der Erstellung eines Brandschutzkonzepts werden alle erforderlichen baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen berücksichtigt. Es ist wichtig zu beachten, dass es kein universelles Brandschutzkonzept gibt. Jedes Konzept wird individuell auf Ihr Objekt zugeschnitten und bildet die Grundlage für die Brandschutzordnung und die betriebliche Brandschutzorganisation.
Die Musterbauordnung (MBO) dient als Standard- und Mindestbauordnung, jedoch haben die Bundesländer ihre eigenen Landesbauordnungen (LBO) mit spezifischen Anforderungen und Erweiterungen. Ein Brandschutzkonzept ist in der Regel erforderlich für Sonderbauten und wenn von den baurechtlichen Anforderungen abgewichen wird.
Als Fachplaner Brandschutz unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung und Umsetzung Ihres individuellen Brandschutzkonzepts. Vereinbaren Sie noch heute ein kostenloses Informationsgespräch, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren. KONTAKT
Brandschutzordnung
Als Brandschutzordnung wird eine Regelung für das Verhalten der Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall sowie für die Maßnahmen, welche Brände verhüten sollen, bezeichnet. Eine solche Regelung hat den Stellenwert einer Hausordnung beziehungsweise einer allgemeinen Geschäftsbedingung.
Gliederung nach DIN 14096
Die DIN 14096 definiert eine in Deutschland anerkannte Gliederung und Gestaltung einer Brandschutzordnung. Gemäß Punkt 5 im Kapitel 5 Allgemeines müssen Brandschutzordnungen stets auf aktuellem Stand gehalten werden und sind mindestens alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person zu prüfen.[8] In dieser Norm wird die Brandschutzordnung in drei Teile gegliedert:
Teil A (Kapitel 6, früher DIN 14096-1) richtet sich an alle Menschen, die sich in dem Gebäude des Betriebes aufhalten. Dieser Teil umfasst in der Regel nicht mehr als eine DIN-A4-Seite, ist an mehreren Stellen gut sichtbar ausgehängt und enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall.
Teil B (Kapitel 7, früher DIN 14096-2) richtet sich an alle Personen, die sich langfristig und/oder regelmäßig im Gebäude aufhalten. Er enthält wichtige Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege und weitere Regeln, die das Verhalten im Brandfall betreffen. Teil B wird allen Mitarbeitern in schriftlicher Form ausgehändigt.
Teil C (Kapitel 8, früher DIN 14096-3) richtet sich an die Mitarbeiter des Betriebes, die mit besonderen Brandschutzaufgaben betraut sind (Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer, Sicherheitsbeauftragter, Brandschutzwart, Brandschutzbeauftragter u. a.). In diesem Teil werden alle vorbeugenden und abwehrenden Maßnahmen für diesen Personenkreis mit besonderen Brandschutzaufgaben beschrieben. Der Ablauf einer Evakuierung (in der Praxis auch Evakuierungskonzept genannt) ist ebenfalls Bestandteil von Teil C
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Evakuierungskonzept
Unsere Evakuierungskonzepte sind darauf ausgerichtet, Räume, Gebäude oder Gelände in Gefahrensituationen sicher und strukturiert zu evakuieren, ohne Panik zu verbreiten. Unsere umfassenden Evakuierungspläne beinhalten Alarmierungspläne, Flucht- und Rettungswegpläne sowie Rettungsmaßnahmen. Sie bestehen aus einer grafischen Darstellung mit Piktogrammen und einem begleitenden Textteil. Unsere Evakuierungskonzepte sind nicht nur für öffentliche Gebäude und Einrichtungen verfügbar, sondern auch für Unternehmen, die Notfallplanungen benötigen. In kleineren Gebäuden sind sie Teil des Brandschutzordnung Teil C.
Als Fachkoordinator Evakuierung unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung und Umsetzung Ihres individuellen Evakuierungskonzepts, Vereinbaren Sie noch heute ein kostenloses Informationsgespräch, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren. KONTAKT
Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung beschreibt den Prozess der systematischen Ermittlung und Bewertung aller relevanten Gefährdungen, denen die Beschäftigten im Zuge ihrer beruflichen Tätigkeit ausgesetzt sind. Hinzu kommen die Ableitung und Umsetzung aller zum Schutz der Sicherheit und der Gesundheit erforderlichen Maßnahmen, die anschließend hinsichtlich ihrer Wirksamkeit überprüft werden müssen. Das Ziel besteht darin, Gefährdungen bei der Arbeit frühzeitig zu erkennen und diesen präventiv, das heißt noch bevor gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Unfälle auftreten, entgegenzuwirken.
Die Gefährdungsbeurteilung zu Arbeitsstätten, Arbeitsplätzen, Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeiten basiert unter anderem auf §§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung infolge der Umsetzung europäischer Rahmenrichtlinien zum Arbeitsschutz (1989 und 1992), § 3 Betriebssicherheitsverordnung, § 6 Gefahrstoffverordnung,
§§ 89, 90 Betriebsverfassungsgesetz.
Gerne unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung und Umsetzung Ihrer individuellen Gefährdungsbeurteilung, Vereinbaren Sie noch heute ein kostenloses Informationsgespräch, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren. KONTAKT
Alarm- und Notfallplan
Wir sind spezialisiert auf die Erstellung maßgeschneiderter Alarmpläne gemäß den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes und der Arbeitsstättenverordnung.
Ein Alarmplan umfasst alle erforderlichen Maßnahmen, die Unternehmer und Betreiber bei verschiedenen Gefahrensituationen wie Brand, Unfall, Einbruch, Hochwasser, Stromausfall oder Überfall ergreifen müssen.
Unser Alarmplan beinhaltet detaillierte Anweisungen zur Alarmierung der geeigneten Einsatzkräfte, den Einsatz der betrieblichen Kräfte sowie klare Verhaltensregeln für Ihre Beschäftigten.
Darüber hinaus sind alle relevanten Kontaktpersonen und Institutionen mit ihren Telefonnummern hinterlegt, die Ihnen im Falle einer Gefahr, eines Unfalls oder eines Ausfalls vorhandener Infrastruktur helfen können.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung und Umsetzung Ihres individuellen Alarmplans, Vereinbaren Sie noch heute ein kostenloses Informationsgespräch, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren. KONTAKT
Erstellung von Prüflisten
Brandschutztechnische Anlagen und Einrichtungen müssen im Ernstfall einwandfrei funktionieren. Als Betreiber einer baulichen Anlage sind Sie gesetzlich verpflichtet, wirksame Instandhaltungsmaßnahmen zu ergreifen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus verschiedenen Arbeitsschutzgesetzen, Arbeitsstättenregeln, Unfallverhütungsvorschriften sowie Landesbauordnungen und Sonderbauverordnungen. Auch die Bedienungsanleitungen der Hersteller spielen eine Rolle.
Um einen reibungslosen Betrieb und die Sicherheit von Gesundheit und Sachwerten zu gewährleisten, bieten wir als Fire-tec GmbH die Erstellung von Prüflisten an. Nach Rücksprache beauftragen wir die Prüfungen und überwachen diese sorgfältig oder führen sie Selbst durch. Wir kümmern uns um die wiederkehrende Prüfung und das aktualisieren der Prüflisten.
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Dokumentation der Prüfungen
Wir erstellen ihnen eine umfassende Dokumentation der Prüfungen ihrer brandschutztechnischen Anlagen und bewerten diese. Wir erstellen Mängellisten und priorisieren diese mit ihnen, damit sie die bestmöglichste Maßnahmen ergreifen können.
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